Hinweisschild: Bei Benutzung von Gasgeräten...

Aufkleber: 90 mm x 35 mm .
Aufschrift schwarz: Bei Benutzung von Gasgeräten müssen die Belüftungsöffnungen (Dachluke u.ä.) offen sein. Offene Brennstellen dürfen nicht zum Heizen benutzt werden.
Warnhinweis- und Betriebsdruckschilder sowie das Hinweisschild " Heizen während der Fahrt" gehören zu einer korrekten Kennzeichnung einer Gasanlage. Sie sind notwendig für eine positiven Berwertung und gehören zum Prüfumfang nach G607